Die Vorgaben für befristete staatliche Beihilfemaßnahmen werden geändert bzw präzisiert, bis Ende 2021 verlängert und Obergrenzen angepasst.Die Union stellt mit der Resilienzfazilität ein Förderungsinstrument "sui generis" in Folge der COVID-19-Krise zur Verfügung.Die Empfehlungen für Reisebeschränkungen werden aktualisiert und von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird nachdrücklich abgeraten.