Werden behördliche Maßnahmen nach § 7 oder § 17 EpiG angeordnet oder ist eine selbstüberwachte Heimquarantäne gem § 3b EpiG einzuhalten, sieht das EpiG einen Vergütungsanspruch vor. Der Beitrag untersucht das Verhältnis dieses Vergütungsanspruchs zu arbeitsrechtlichen Entgeltfortzahlungsansprüchen.
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