Diesen Monat schafft der EuGH durch seine Auslegung anknüpfend an seine bisherige Rsp in drei Urteilen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht Rechtssicherheit. Er legt den Begriff "interne Mitteilungen" aus, welche es erlauben, den Zugang zu Umweltinformationen abzulehnen, er befasst sich mit dem Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes im Vergabeverfahren und mit dem Geltungsbereich der Genehmigungsrichtlinie, die auch Festnetztelefonie- und Internetzugangsdienste umfasst.