Im Mai 2019 wurden von der Europäischen Union zwei verbraucherschutzrechtliche Richtlinien verabschiedet, deren Inhalt eine Änderung des bestehenden Gewährleistungsrechts erfordert. Die neuen Vorgaben sind bis zum 1. 7. 2021 in das österr Recht umzusetzen und ab 1. 1. 2022 anzuwenden.
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.