Am 15. 6. 2020 wurde die erste vollständig digitale Immobilientransaktion in Österreich abgeschlossen. (FN ) Die Möglichkeit dazu bestand aufgrund der Maßnahmen, die iZm der COVID-19-Pandemie gesetzt wurden und die elektronische notarielle Beglaubigung erlaubten (§ 90a NO). Brandstetter/Beck äußerten sich zuvor kritisch zum digitalen Wohnungseigentumsvertrag; (FN ) dieser Beitrag zeigt anhand der Praxiserfahrung, die die Autoren durch eine tatsächliche Durchführung einer vollständig digitalen Immobilientransaktion erlangt haben, wie und warum die digitale Immobilientransaktion dank § 90a NO funktionieren kann.