Anschließend an die Ergebnisse, die im ersten Beitrag zur Zulässigkeit von Verfallsklauseln in Aktienoptionsprogrammen erzielt werden konnten, wird nachstehend der Frage nachgegangen, ob Verfallsklauseln hinsichtlich noch nicht ausgeübter, nicht ausübungsreifer Aktienoptionen ("AktOpt") zulässig vereinbart werden können.
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