Die Neufassung des § 3 1. COVID-19-JuBG ermöglicht Videokonferenzen als ein Mittel zur Wiederaufnahme des durch die COVID-19-Pandemie weitgehend zum Erliegen gekommenen Verfahrensbetriebes. Ziel des Beitrages ist eine Auslegung und Einordnung dieser Bestimmung.
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