Ersatzmitglieder des Betriebsrats genießen nicht denselben Schutz wie dauernde Mitglieder des Betriebsrats, haben aber im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern faktisch doch einen erhöhten Schutz. Kompliziert wird die Regelung auch dadurch, dass sich das Schutzniveau verbessert, wenn ein Ersatzmitglied wenigstens eine Zeit lang ein dauerndes Mitglied vertreten hat.
Schlagwörter: