Mitteilung der Kom - 4. Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 und Änderung des Anhangs der Mitteilung der Kom an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Art 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung, ABl C 2020/340 I, 1.
Die Kom präzisiert und ändert nunmehr zum vierten Mal (FN 1