Urlaubsablösen sind untersagt und anderslautende Vereinbarungen sind absolut nichtig. Trifft dieser Grundsatz jedoch auch auf einzelvertraglich gewährten Urlaub zu? Könnte ein solcher vom Arbeitgeber im Wege eines Debt-Equity-Swaps abgelöst werden und zur Eigenkapitalstärkung des Unternehmens beitragen?
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.