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Zum dynamischen Erhaltungsbegriff

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/91ecolex 2020, 190 Heft 3 v. 4.3.2020

1. Der Vermieter schuldet nach § 3 MRG die Erhaltung im jeweils ortsüblichen Standard. Mit diesem Begriff wird ein anpassungsfähiger ("dynamischer") Erhaltungsbegriff normiert, der die Rücksichtnahme auf Entwicklungen der Bautechnik und auf eine zeitgemäße Wohnkultur gebietet.

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