vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Innenprovisionen: Beweislast für sittenwidrige deliktische Schädigung des Anlegers

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/87ecolex 2020, 189 Heft 3 v. 4.3.2020

Während im vertraglichen Verhältnis zwischen Anleger und Anlageberater die beratende Bank die Beweislast dafür trifft, dass kein unzulässiges besonderes Eigeninteresse am Vertrieb der konkreten Beteiligung vorliegt, ist bei der Annahme einer sittenwidrigen deliktischen Schädigung der Geschädigte für sämtliche Tatumstände behauptungs- und idR auch beweispflichtig. Dies setzt voraus, dass der Geschädigte für die Schlüssigkeit auch Vorbringen zu einem Interessenkonflikt (iZm mit dem Verschweigen der Innenprovision) sowie eines darauf gerichteten Tatvorsatzes erstattet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!