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Zur erheblichen Rechtsfrage und zum rechtlichen Interesse bei der Feststellungsklage

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/51ecolex 2020, 112 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Hat das BerG zum selben Sachverhalt in zwei Verfahren Auffassungen vertreten, die zueinander ausdrücklich im Widerspruch stehen, so kann dies aus Gründen der Rechtssicherheit die Zulässigkeit einer Revision iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen.

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