Liegt ein Mischbetrieb iSd § 9 Abs 3 ArbVG vor, dann findet jener KV Anwendung, welcher für den fachlichen Wirtschaftsbereich gilt, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat. In diesem Fall gilt also, anders als nach § 9 Abs 1 und 2 ArbVG, das Prinzip der Tarifeinheit.
8 Ob A 14/20x