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Zur Bestimmtheit der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung des Klägers

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Pepita Fallmann, Leonie Liebenweinecolex 2020/463ecolex 2020, 1069 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Nach der Rsp ist das Leistungsbegehren auch dann nicht bestimmt, wenn nur die vom obsiegenden Teil zu erbringende Gegenleistung unbestimmt ist, was die Ungeeignetheit des Exekutionstitels zur Exekutionsbewilligung zur Folge hat.

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