Schließt sich an ein Lehrverhältnis nach BAG ein Arbeitsverhältnis als Angestellter an, beginnt das Arbeitsjahr iSd § 8 AngG mit dem Jahrestag des Eintritts in das Angestelltendienstverhältnis.
8 Ob A 31/20x
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.