1. Eine Methode, mit der einem Kunden weitere Lieferungen zugestellt werden, die nur durch ein aktives Tun (wie der rechtzeitigen Rücksendung der Ware) abgewendet werden kann, ist als unlautere Beeinflussung eine relevante Belästigung iSd § 1a UWG; dem Kunden wird dadurch der weitere Erwerb von nicht bestellten Waren aufgedrängt.