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Anwendung des FAGG beim Gebrauchtwagenkauf via E-Mail

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/377ecolex 2020, 888 - 889 Heft 10 v. 1.10.2020

1. Geht aus der Korrespondenz vor der Vertragsunterzeichnung ein natürlicher Konsens dahingehend hervor, dass ein Vertrag nicht vorbehaltlich der Besichtigung der Kaufsache geschlossen werden, sondern bereits mit der Unterzeichnung endgültig bindend sein sollte, geht dieser natürliche Konsens einem in der Vertragsurkunde enthaltenen Besichtigungsvorbehalt vor.

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