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Zum Eigengeschäft des Maklers

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/375ecolex 2020, 888 Heft 10 v. 1.10.2020

1. Gem § 6 Abs 4 Satz 1 MaklerG steht dem Makler keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird (Eigengeschäft ieS).

2. Gem § 6 Abs 4 Satz 2 MaklerG steht dem Makler auch dann keine Provision zu, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt (Eigengeschäft iwS).

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