vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übergang des Wiederkaufsrechts bei Verschmelzung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/229ecolex 2020, 526 - 528 Heft 6 v. 28.5.2020

Bei einer Verschmelzung kommt es ipso jure zur Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft und dem Erlöschen der übertragenden Gesellschaften. Es findet somit keine Übertragung "auf einen anderen" iSd § 1070 ABGB statt. Ein vor der Verschmelzung zugunsten einer übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht gem §§ 1068 ff ABGB besteht daher nach der Verschmelzung zugunsten der übernehmenden Gesellschaft weiter und kann von ihr bis zum Fristende ausgeübt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!