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Erstes Urteil des EuGH zu Pay-for-Delay-Vereinbarungen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/193ecolex 2020, 424 - 426 Heft 5 v. 4.5.2020

1. Das Kartellverbot nach Art 101 AEUV schützt nicht nur den aktuellen, sondern auch den potenziellen Wettbewerb. Es erfasst daher auch Absprachen, die darauf hinauslaufen, dass ein bislang nicht am Markt tätiges Unternehmen vom Markteintritt abgehalten wird.

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