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Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz der Gesellschaft führenden "Griffs in die Kasse"

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/146ecolex 2020, 313 Heft 4 v. 2.4.2020

1. Bei mittelbaren Schädigungen setzt ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem § 826 BGB voraus, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht.

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