1. Auch als Vermutung, Verdächtigung oder in Frageform Geäußertes kann eine Tatsachenbehauptung iSd § 1330 Abs 2 ABGB darstellen, da die Norm mit geschickten Formulierungen sonst allzu leicht umgangen werden könnte.
1. Auch als Vermutung, Verdächtigung oder in Frageform Geäußertes kann eine Tatsachenbehauptung iSd § 1330 Abs 2 ABGB darstellen, da die Norm mit geschickten Formulierungen sonst allzu leicht umgangen werden könnte.