Ein Vorstand einer österr Aktiengesellschaft ist aufgrund der in § 70 AktG verankerten Weisungsfreiheit kein AN iSd Art 20 ff EuGVVO.
3 R 70/19i
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ein Vorstand einer österr Aktiengesellschaft ist aufgrund der in § 70 AktG verankerten Weisungsfreiheit kein AN iSd Art 20 ff EuGVVO.
3 R 70/19i
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