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Gesellschafterbeschluss entgegen einer einstweiligen Verfügung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/100ecolex 2020, 201 - 204 Heft 3 v. 4.3.2020

1. Einer drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet und dieser Anspruch mit EV gesichert werden. Eine syndikatswidrig abgegebene Stimme ist nach der Rsp allerdings - unter Außerachtlassung von hier nicht einschlägigen Erwägungen zu omnilateralen Syndikatsverträgen bei personalistisch strukturierten Gesellschaften - gültig und ein syndikatswidrig gefasster Beschluss grundsätzlich nicht anfechtbar.

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