Der Beitrag zeigt die Auswirkungen der BMF-Information zur steuerlichen Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw hergestellten Gebäuden vom 17. 4. 2019 auf die hierzu bestehende Rechtsmeinung in den KStR 2013 auf. Die diesbezüglichen Änderungen werden in vergleichender Perspektive nähergebracht. Insb die Problematik der Ausschüttung an der Wurzel findet sich in der neuen BMF-Info nicht mehr wieder.
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