Seit die Europäische Kommission ihre Bestrebungen verstärkt hat, den durch kartellbedingte Preiserhöhungen Geschädigten die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu erleichtern, stellt sich immer häufiger die Frage, ob die Konzernmutter einer juristischen Person, die den Kartellverstoß unmittelbar begangen hat, ebenfalls zur Haftung herangezogen werden kann. Aus Anlass der EuGH-E v 14. 3. 2019, C-724/17 , Skanska Industrial Solutions ua, wird zu dieser Frage - sowohl nach Unionsrecht als auch nach innerstaatlichem österr Recht - Stellung genommen.