Bei Neuwägen kann es schon vor Übergabe an den Endkunden zu Beschädigungen - insb durch äußere Einflüsse wie Hagel - kommen. Der OGH hat sich nun erstmals ausdrücklich damit befasst, inwiefern solche Vorschäden trotz ordnungsgemäßer Reparatur die Neuwageneigenschaft beeinträchtigen.
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