Mit 1. 7. 2019 tritt das Ziviltechnikergesetz 2019 (ZTG 2019) in Kraft. Damit werden die derzeitigen Regelungen über Ziviltechniker in einem Gesetz zusammengefasst, die Fortbildungsverpflichtung konkretisiert, der Berufszugang und die Berufsausübung von Ziviltechnikern liberalisiert. Die Checkliste zeigt die zentralen (berufsrechtlichen) Neuerungen auf.
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.