Die Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der RAO bescherten RechtsanwältInnen nicht nur einen bedeutenden Administrationsaufwand, um den besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren MandantInnen nachzukommen, sondern schufen auch beträchtliche Rechtsunsicherheit.
Schlagwörter: