Die rigorosen Strafbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (FN ) (DSGVO) verstehen sich gewissermaßen als tragende Säule des neuen Datenschutzregimes. Ganz zentral ist die Anknüpfung an den Begriff des Unternehmens sowie des weltweiten Jahresumsatzes eines solchen Unternehmens, schließt sich daran doch die bisher ungeklärte Frage nach einer datenschutzrechtlichen Konzernhaftung.
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.