Es folgt keine rechtsstaatliche Predigt gegen die Zurückweisung der Revision, sondern die Anbindung an den Stil von 1 Ob 94/18g ecolex 2019, 106: Dort wird davon ausgegangen, dass die Unterinstanzen die spätere Revisionswerberin in ihrem Vorbringen vorab = rechtzeitig unterstützt, so dass sie die Falle gar nicht öffnet, der sie ausweglos verfallen wird.