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Schön sein allein reicht nicht - EuGH zum urheberrechtlichen Schutz von Bekleidungsmodellen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/469ecolex 2019, 1058 - 1059 Heft 12 v. 28.11.2019

Art 2 lit a InfoRL steht einer nationalen Vorschrift entgegen, nach der Bekleidungsmodelle urheberrechtlich geschützt sind, weil sie über ihren Gebrauchszweck hinaus einen eigenen, ästhetisch markanten visuellen Effekt hervorrufen.

C-683/17

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