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Kommt es zu einem Paradigmenwechsel bei der Gesamtschuldnerhaftung des gutgläubigen indirekten Vertreters im "Zollverfahren 42"?

SteuerrechtRechtsprechung des BFGJudikaturChristina Pollak, Bernhard Rennerecolex 2019/38ecolex 2019, 80 - 82 Heft 1 v. 11.1.2019

Zwei bulgarische Unternehmer, B und K, erwarben Parfümeriewaren in der Schweiz, die sie in Österreich einführten und anschließend nach Bulgarien verbrachten. Die Einfuhr in Österreich wurde durch das österr Speditionsunternehmen Vetsch Int. Transporte GmbH, Vetsch, als indirekter Vertreter vorgenommen. Im Wege des "Zollverfahren 42" beantragte Vetsch die Steuerbefreiung der Waren gem Art 6 Abs 3 iVm Art 7 BMR. Die Parfümeriewaren wurden anschließend nach Bulgarien verbracht, wo die ig Verbringung ordnungsgemäß versteuert wurde.

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