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Beschränkung des Ausschließungsrechts durch befristeten Markenlizenzvertrag

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/312ecolex 2019, 701 - 702 Heft 8 v. 7.8.2019

Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes kann der Markeninhaber dem Lizenznehmer das Recht bzw die Erlaubnis zur Verwendung der Marke vertraglich einräumen (§ 14 Abs 1 MSchG). Lediglich dann, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung des Lizenzvertrags verstößt, kann der Inhaber die Rechte aus der Marke gegen den Lizenznehmer geltend machen (§ 14 Abs 2 MSchG).

4 Ob 16/19k

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