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Einseitiger Formvorbehalt

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/286ecolex 2019, 671 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Eine Vertragspartei kann einseitig erklären, dass die Wirksamkeit einer von ihr abgegebenen Erklärung unter der Bedingung der Einhaltung einer bestimmten Form steht. Die erklärende Partei gibt dadurch zu erkennen, dass ihrerseits kein endgültiger Bindungswille vorliegt.

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