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Steuerfreiheit für einen (Ring)Tauschvertrag

SteuerrechtRechtsprechung des BFGJudikaturMax Hatzenbichlerecolex 2019/282ecolex 2019, 632 - 633 Heft 7 v. 27.7.2019

Ein von der Gemeinde initiierter, freiwillig abgeschlossener Tauschvertrag zur Optimierung der Skipistensituation unterliegt der Immobilienertragsteuer. Der Befreiungstatbestand für Flurbereinigungsvorgänge bzw für behördliche Maßnahmen ist nicht anwendbar. Nach Ansicht des BFG ist der Flurbereinigungsbefreiungstatbestand nicht anwendbar. Dieser hat nach Ansicht des Gerichts den Erhalt und die Schaffung einer leistungsfähigen Landwirtschaft zum Ziel. Die Optimierung einer Skipiste ist laut BFG davon jedenfalls nicht umfasst.

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