Ein Firmensitz in einem Wohngebiet ohne Parkplatz kann auch für einen Kfz-Zwischenhändler ausreichend sein, um als Unternehmer aufzutreten.
Ra 2017/15/0003
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Ein Firmensitz in einem Wohngebiet ohne Parkplatz kann auch für einen Kfz-Zwischenhändler ausreichend sein, um als Unternehmer aufzutreten.
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