Steht dem Schuldner aus einem vor Insolvenzeröffnung geschlossenen, aber (mangels Verbücherung) noch nicht vollständig erfüllten Kaufvertrag ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einer Liegenschaft zu, so fällt dieser in die Insolvenzmasse. Auch bei einem noch nicht vollständig erfüllten Leibrentenvertrag gehört zwar der Anspruch des Schuldners auf Einverleibung seines Eigentumsrechts an der Liegenschaft zur Insolvenzmasse, nicht jedoch die Liegenschaft als solche. Die kridamäßige Veräußerung ist daher mangels Massezugehörigkeit unzulässig.