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Austausch von Brustimplantaten als Erfüllungssurrogat

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/221ecolex 2019, 511 - 512 Heft 6 v. 29.5.2019

1. Die Haftpflichtversicherung dient nach stRsp nicht dazu, das Unternehmerrisiko auf den Haftpflichtversicherer zu übertragen. Das Unternehmerrisiko soll grundsätzlich nicht versicherungsfähig sein. Zur Absicherung dieses Grundsatzes dienen die Haftungsausschlüsse des Art 7.1. AHVB 2004. Nach Art 7.1.1 AHVB 2004 fallen unter die Versicherung gem Art 1 insb nicht Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel. Art 7.1.3 AHVB 2004 schließt Versicherungsschutz für die Erfüllung von Verträgen und für die an deren Stelle tretenden Ersatzleistungen aus

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