Mit Kaufvertrag v 17. 3. 2016 verkaufte der Lebensgefährte der Bf an diese seine Miteigentumsanteile an der bis dahin gemeinsamen Liegenschaft, einer Eigentumswohnung. Der Verkäufer und die Bf hatten bis 9. 1. 2015 in aufrechter Lebensgemeinschaft gelebt und in der gegenständlichen Eigentumswohnung von Mai 2000 bis 9. 1. 2015 ihren Hauptwohnsitz. Die Bf war auch danach noch dort gemeldet.