1. § 26 Abs 8 AZG idF ASRÄG 2014 findet auch auf bereits vor Inkrafttreten des ASRÄG 2014 abgeschlossene Arbeitsverträge Anwendung, dies aber allein für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten.
1. § 26 Abs 8 AZG idF ASRÄG 2014 findet auch auf bereits vor Inkrafttreten des ASRÄG 2014 abgeschlossene Arbeitsverträge Anwendung, dies aber allein für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten.