1. Die für die Umschuldung eines Kredits entstehenden Kosten können eine adäquate Folge der (rechtswidrigen) Aufkündigung und nachfolgenden gerichtlichen Betreibung des Kreditvertrags sein.
1. Die für die Umschuldung eines Kredits entstehenden Kosten können eine adäquate Folge der (rechtswidrigen) Aufkündigung und nachfolgenden gerichtlichen Betreibung des Kreditvertrags sein.