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Haftung des Insolvenzverwalters bei eigenmächtiger vorzeitiger Ausschüttung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/144ecolex 2019, 332 Heft 4 v. 2.4.2019

Dass der Insolvenzverwalter bereits vor der Genehmigung eines Verteilungsentwurfs Massegelder an die Gläubiger auszahlt, steht der Durchführung eines Verteilungsverfahrens nach den §§ 130 ff IO nicht entgegen. Sollte der Insolvenzverwalter wegen einer eigenmächtigen vorzeitigen Ausschüttung außerstande sein, die Verteilung der Masse nach dem letztlich gerichtlich genehmigten Verteilungsentwurf vorzunehmen, läge es im Rahmen seiner schadenersatzrechtlichen Verantwortung nach § 81 Abs 3 IO, gegenüber dadurch benachteiligten Gläubigern für Abhilfe zu sorgen.

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