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Inventarisierung eines Namenssparbuchs

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/13ecolex 2019, 32 Heft 1 v. 11.1.2019

Der Identifizierung des Legitimationsinhabers eines Namenssparbuchs kommt eine ebenso starke Indizwirkung zu wie in anderen Fällen dem Besitz einer Sache. Daher sind Sparbücher, die auf den Erblasser lauten, ungeachtet davon, an welchem Ort sie sich zum Todeszeitpunkt befinden, gem § 166 Abs 2 Satz 2 AußStrG zu inventarisieren.

2 Ob 64/17a

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