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Internationale Zuständigkeit für Direktklagen gegen Haftpflichtversicherer

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/104ecolex 2019, 234 Heft 3 v. 6.3.2019

Das Gericht am Wohnsitz des Geschädigten ist für eine nach dem anwendbaren Recht zulässige Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer zuständig, nicht jedoch für eine Klage des Geschädigten gegen den haftenden VN oder Versicherten.

2 Ob 189/18k

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