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Keine vorzeitige Restschuldbefreiung nach dem IRÄG 2017 im Fall einer ausgesetzten Entscheidung unter Ergänzungszahlungen

RechtsprechungInsolvenzrechtn. n.ecolex 2018/269ecolex 2018, 639 Heft 7 v. 24.8.2018

Entscheidung: OGH 22.3.2018, 8 Ob 31/18v

Normen: § 213 Abs 3 IO aF; § 280 IO

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