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Kein Provisorialverfahren nach Erteilung einer Betriebsanlagengenehmigung

RechtsprechungWirtschaftsrechtDr. Edmund Primoschecolex 2017/503ecolex 2017, 1226 Heft 12 v. 20.1.2018

Normen: § 78 Abs 1 GewO 1994; § 13 Abs 1 VwGVG

Schlagwörter:

Betriebsanlagengenehmigung; wirtschaftliche Interessen; Genehmigungswerber; Nachbar; Antragslegitimation

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