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§ 16 BTVG: Anspruchsübertragung nur bei konkreter Bezeichnung des Erwerbers!

RechtsprechungSchadenersatzrechtn. n.ecolex 2016/336ecolex 2016, 773 Heft 9 v. 14.10.2016

Entscheidung: OGH 25.5.2016, 2 Ob 187/15m

Normen: § 2 BTVG; § 16 BTVG; § 1395 ABGB; § 1396 ABGB

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