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"Hintermännerhaftung" für sittenwidrige Anleger-Täuschung durch die M.-Bank nach deutschem Recht

RechtsprechungFinanzrechtn. n.ecolex 2016/325ecolex 2016, 757 - 758 Heft 9 v. 14.10.2016

Entscheidung: OGH 15.12.2015, 4 Ob 112/15x

Normen: § 311 dBGB; § 826 BGB

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